Verbraucherkreditrichtlinie

Januar 7th 2011 -

Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie
Seit Juli 2010 gibt es eine neue gesetzliche Grundlage für Kredite an Konsumenten. Ziel dieser Richtlinie ist die Transparenz der Produkte seitens der Kreditanbieter sowie der Schutz der Verbraucher.
Schutz bereits bei der Vertragsanbahnung
Banken, Sparkassen und andere Kreditanbieter sind verpflichtet, bereits, was den vorvertraglichen Kontakt und die Vertragsanbahnung angeht, über die Bedingungen des Kredits und alle Kosten genau und wahrheitsgemäß zu informieren.


Worüber informiert werden muss

Konkret müssen aus sogenannten Musterblättern, die den Kunden vorzulegen sind, der Darlehensbetrag, die Gesamtkreditsumme, der Sollzins sowie der effektive Jahreszins und die Laufzeit des Vertrags hervorgehen.
Weiters sollen Provisionen offengelegt werden und der Kunde muss vor den Konsequenzen ausbleibender Zahlungen eindringlich gewarnt werden.


Konkrete Angebote

Die Website http://www.kredit-engel.de/ gibt etwa einen guten Überblick über die verschiedenen Konditionen diverser Banken bei Online-Krediten. Hier sind Online- Kredite mit verschiedenen Darlehenssummen, jeweiligem Effektivzinssatz und Laufzeit zu finden und man kann einen Vergleich anstellen.


Die Vorfälligkeitsentschädigung

Grundsätzlich besteht ja die Möglichkeit für den Kreditnehmer, das Darlehen vor Ablauf der ursprünglich vorgesehenen Laufzeit ganz oder teilweise zurückzuzahlen. Die Bank darf hierfür eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung kalkulieren, die allerdings nur maximal 1 Prozent des früher zurückgezahlten Betrags ausmachen darf.


Für welche Kredite gilt die neue Richtlinie?

Die Regelungen der 2010 in Kraft getretenen Verbraucherkreditrichtlinie gelten für alle Verbraucherkredite (Sofortkredite, Ratenkredite), die eine Darlehenssumme von 200 Euro übersteigen sowie für Überziehungskredite.
Für Kreditverträge, die bis zum 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden, gilt altes Recht.
Die Bewerbung der Kredite und repräsentative Beispielsberechnung
Auch bei der Bewerbung der Kredite gibt es eine Verschärfung der Gesetzeslage. Es müssen besondere Vorschriften zur Werbung eingehalten werden. Kreditanbieter dürfen nicht mehr mit unrealistischen Niedrigzinsen ihre Kredite bewerben. Dem Kreditnehmer ist weiters ein repräsentatives Beispiel eines Kredits mit dem effektiven Jahreszins, der seinem Kredit zugrunde liegt, vorzurechnen.
Mit der repräsentativen Beispielsberechnung ist der Kunde besser vor sogenannten “Lockvogel”- Angeboten geschützt und hat einen besseren Einblick in sein Kreditangebot, als dies früher der Fall war. Somit ist der EU ein Schritt in die richtige Richtung in punkto Verbraucherschutz gelungen.

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